Unterhaltsreinigung mit DSH.Eine saubere Sache!

Saubere, gepflegte Räumlichkeiten und sanitäre Anlagen in erstklassigem Zustand sorgen für einen positiven Eindruck bei Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern. Ob täglich oder wöchentlich: Bei einer Unterhaltsreinigung säubern unsere qualifizierten Mitarbeiter Ihre Räumlichkeiten kompetent und zuverlässig zu den von Ihnen gewünschten Terminen. Dabei können Sie uns absolutes Vertrauen entgegenbringen.

Telefon: 035973 648460
E-Mail: kontakt@dsh-dresden.de

Ernst-Uhlemann-Straße 1
01833 Stolpen
Bürozeiten: 7.00 – 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Unser Leistungsspektrum

  • Komplettreinigung von Hausfluren und Büros, Kindergärten, Schulen, öffentliche Gebäude uvm.
  • Grundreinigung
  • Bauendreinigung
  • Reinigung von Glasflächen und Fenstern inklusive der Rahmen und Fensterbänke
  • Büro- und Küchenreinigung
  • Reinigung von Türen und Beleuchtungskörpern
  • Reinigung von Heizkörpern
  • Reinigung von Waschräumen und Toiletten & Auffüllen von Verbrauchsmaterialien wie Seife oder Toilettenpapier
  • Reinigen textiler und nichttextiler Fußböden, z.B. Staubsaugen, Kehren, Feucht- und Nasswischen sowie Entfernen kleinerer Flecken
  • Abstauben und Abwischen von Oberflächen
  • Mobiliarreinigung
  • Leeren von Aschenbechern und Papierkörben

So können Sie Steuern sparen:

Die Kosten einer professionellen Reinigungskraft können Privatpersonen als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen. Grundsätzlich können hier 20% des zu zahlenden Betrages (bis 4.000 €) abgesetzt werden. Dies gilt für Dienstleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht worden sind.

So können Sie Steuern sparen:

Die Kosten einer professionellen Reinigungskraft können Privatpersonen als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen. Grundsätzlich können hier 20% des zu zahlenden Betrages (bis 4.000 €) abgesetzt werden. Dies gilt für Dienstleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht worden sind.

So können Sie Steuern sparen:

Die Kosten einer professionellen Reinigungskraft können Privatpersonen als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen. Grundsätzlich können hier 20% des zu zahlenden Betrages (bis 4.000 €) abgesetzt werden. Dies gilt für Dienstleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht worden sind.