Unterhaltsreinigung mit DSH.Eine saubere Sache!
Saubere, gepflegte Räumlichkeiten und sanitäre Anlagen in erstklassigem Zustand sorgen für einen positiven Eindruck bei Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern. Ob täglich oder wöchentlich: Bei einer Unterhaltsreinigung säubern unsere qualifizierten Mitarbeiter Ihre Räumlichkeiten kompetent und zuverlässig zu den von Ihnen gewünschten Terminen. Dabei können Sie uns absolutes Vertrauen entgegenbringen.
Telefon: 035973 648460
E-Mail: kontakt@dsh-dresden.de
Ernst-Uhlemann-Straße 1
01833 Stolpen
Bürozeiten: 7.00 – 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unser Leistungsspektrum
- Komplettreinigung von Hausfluren und Büros, Kindergärten, Schulen, öffentliche Gebäude uvm.
- Grundreinigung
- Bauendreinigung
- Reinigung von Glasflächen und Fenstern inklusive der Rahmen und Fensterbänke
- Büro- und Küchenreinigung
- Reinigung von Türen und Beleuchtungskörpern
- Reinigung von Heizkörpern
- Reinigung von Waschräumen und Toiletten & Auffüllen von Verbrauchsmaterialien wie Seife oder Toilettenpapier
- Reinigen textiler und nichttextiler Fußböden, z.B. Staubsaugen, Kehren, Feucht- und Nasswischen sowie Entfernen kleinerer Flecken
- Abstauben und Abwischen von Oberflächen
- Mobiliarreinigung
- Leeren von Aschenbechern und Papierkörben
So können Sie Steuern sparen:
Die Kosten einer professionellen Reinigungskraft können Privatpersonen als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen. Grundsätzlich können hier 20% des zu zahlenden Betrages (bis 4.000 €) abgesetzt werden. Dies gilt für Dienstleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht worden sind.
So können Sie Steuern sparen:
Die Kosten einer professionellen Reinigungskraft können Privatpersonen als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen. Grundsätzlich können hier 20% des zu zahlenden Betrages (bis 4.000 €) abgesetzt werden. Dies gilt für Dienstleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht worden sind.
So können Sie Steuern sparen:
Die Kosten einer professionellen Reinigungskraft können Privatpersonen als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich absetzen. Grundsätzlich können hier 20% des zu zahlenden Betrages (bis 4.000 €) abgesetzt werden. Dies gilt für Dienstleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht worden sind.